Leitbild Kinderschutz
Mädchen und Jungen haben ein Recht auf eine unversehrte Kindheit. Das Wohl und der Schutz von Kindern und Jugendlichen zählen somit zur obersten Prämisse des FC Erzgebirge Aue e.V. im Rahmen des Kinderschutzes.
Der Verein verpflichtet sich dieses Leitbild gegenüber seinen Schutzbefohlenen sowie Mitarbeitern zu vermitteln, einen Handlungsleitfaden aufzuzeigen sowie Konsequenzen bei Verstößen transparent durchzuführen und präventive Maßnahmen einzuleiten.
Durch einen hauptamtlichen pädagogischen Leiter sowie einen hauptamtlichen Sportpsychologen stellt der FC Erzgebirge Aue e.V. ein professionelles Setting für geeignete Interventionsmaßnahmen zur Verfügung und bietet allen Mitarbeitern, Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern Unterstützungsmöglichkeiten.
Als Verein treten wir ebenso dafür ein, dass Grenzüberschreitungen, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt konsequent verhindert werden. Ebenfalls liegt es uns am Herzen, die Grenzen aller Spieler zu achten und diese auch zu respektieren. Dementsprechend erhalten Trainer, Betreuer, Spieler sowie Eltern einen Verhaltenskodex, wie sie im Spiel- bzw. Trainingsbetrieb respektvoll und zielorientiert auftreten.
Eine klare Kinderschutz-Haltung des Nachwuchsleistungszentrums des FC Erzgebirge Aue e.V. verdeutlicht, dass sexualisierte Gewalt nicht geduldet wird. Ein systematisches Präventionskonzept bietet allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Ansprechperson für interpersonelle Gewalt & Prävention
Der FC Erzgebirge Aue e. V. übernimmt Verantwortung für ein respektvolles, sicheres und wertschätzendes Miteinander. Zum Schutz aller Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen im Vereins- und Internatsumfeld haben wir eine klare Ansprechstruktur für das Thema interpersonelle Gewalt geschaffen.
Ansprechpartner:
Kinderschutzbeauftragte:
Dr. Marie Englert
E-Mail: nlz-sportpsychologie@fc-erzgebirge.de
Hinweis:
Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. Die Kontaktaufnahme ist unabhängig von Alter, Geschlecht oder Funktion im Verein möglich. Die Ansprechperson unterliegt der Schweigepflicht und geht sensibel und verantwortungsvoll mit allen Hinweisen um.

