Zum Hauptinhalt springen

Vereinfachter Spendennachweis

Vereinfachter Spendennachweis (gültig bis max. 300,- Euro)

Hinweis:
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) mit dem Zahlungsnachweis der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) steuerlich anerkannt werden.
 

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs.4 Nr. 2b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist zusätzlich eine Freistellungsbescheinigung des Zahlungsempfängers vorzulegen.


Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den FC Erzgebirge Aue e.V. erhalten Sie hier.
Bitte drucken Sie diese Seite aus und nehmen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

 

Download Freistellungsnachweis